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Erstellung des 2. Hessischen Aktionsplans

Erstellung des 2. Hessischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK

Hessische Staatsministerin Heike Hofmann
Staatsministerin Heike Hofmann
Foto: ©HMSI

Die Hessische Landesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention neu aufzulegen und ressortübergreifend weiterzuentwickeln. Nachfolgend finden sie fortlaufend aktualisierte Informationen zum Gesamtprozess:

2024: Beginn des Prozesses, Dialogforen und Kabinettsbeschluss

Der Prozess zur Erstellung des zweiten Aktionsplans wurde bereits im Jahr der Regierungsbildung mit zwei Dialogforen am 2. Oktober und 4. November 2024 in Bad Nauheim gestartet. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für den Aktionsplan und den etwa zwei Jahre andauernden Erstellungsprozess. Im Downloadbereich finden Sie die protokollarische Dokumentation der Dialogforen in einer Kurzfassung und einer ausführlichen Langversion.

Am 25. November 2024, hat das Hessische Kabinett den Beschluss gefasst, den Aktionsplan UN-BRK ressortübergreifend zu erarbeiten und damit die Grundlagen für den weiteren Prozess gelegt.

1. Die Landesregierung bekennt sich zu ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Umsetzung der UN-BRK in Hessen und unterstützt ausdrücklich die ressortübergreifende Erstellung des zweiten Hessischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen.

2. Die Landesregierung verpflichtet sich und alle Landesressorts zur Mitwirkung und Unterstützung des Gesamtprozesses in allen Phasen des Entstehungsprozesses und richtet zur Begleitung des Prozesses eine Interministerielle Arbeitsgruppe unter Leitung des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales der Amtscheffinnen und Amtschefs oder deren Vertretungen im Amt aller Landesressort sowie dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ein. Eine konstituierende Sitzung ist für das erste Quartal 2025 geplant.

2025: Strukturbildung und inhaltliche Grundlagen

Nachfolgend erfolgt eine Übersicht über die wichtigsten Meilensteine des Jahres:

Strukturen in der Hessischen Landesregierung

  • Eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) auf Fachebene: Hier werden die Vorschläge der Ministerien für den Aktionsplan erarbeitet. Die Ergebnisse der Dialogforen wurden als Grundlage hierfür in die IMAG eingespeist.
  • Eine Interministerielle Lenkungsgruppe (IMLG) auf Ebene der Amtsleitungen der Ministerien: Als Entscheidungsgremium werden in der IMLG Beschlüsse im Hinblick auf den Aktionsplan gefasst.
  • Zwei Arbeitsgruppen jeweils mit allen relevanten zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie den Verbänden und Interessenvertretungen von und für Menschen mit Behinderungen. Ale dort erarbeiteten Vorschläge werden in den Erstellungsprozess einbezogen.

Grundlagen des Aktionsplans

Unter anderem wurden dabei zwei zentrale Bausteine für den Aufbau des Aktionsplans beschlossen:

  • Die Normseite als Grundlage für alle Maßnahmen des Aktionsplans. Sie macht Maßnahmen überprüfbar durch konkrete Ziele, feste Zuständigkeiten, Zeitpläne und Bezug zur UN-BRK.
  • Ein Story-Telling Ansatz: Reale Geschichten von Betroffenen von Barrieren im Alltag schaffen einen Bezug zu den konkreten Maßnahmen und deren Wirkung und Notwendigkeit.

Sowohl den Entwurf der Normseite als auch für den Story-Telling Ansatz finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.

Veranstaltung zur ersten Bilanz

Ministerin Hofmann und Staatssekretärin Strube begrüßten am 10.11.2025 die breite Teilnehmerschaft zu einer ersten Bilanz. Für die Teilnehmenden bestand die Möglichkeit, mit einem sehr prominent besetzten Podium (alle für das Thema relevanten Beauftragten und Stabsstellen in Hessen) zu diskutieren und an Thementischen Impulse zu Schwerpunktthemen des Aktionsplans zu geben.

Die Themenschwerpunkte dabei waren:

  • Digitalisierung und Barrierefreiheit
  • Inklusive Verwaltung
  • Partizipation und angemessene Vorkehrungen
  • Fachkräftesicherung und Arbeitswelt
  • Antidiskriminierung
  • Kinder- und Jugendrechte

Auch die Impulse dieser Veranstaltung werden im weiteren Erstellungsprozess Beachtung finden.

Ausblick

Im ersten Quartal 2026 erstellt die Stabsstelle UN-BRK eine konsolidierte Arbeitsfassung. Nach der Ressortabstimmung erhalten Zivilgesellschaft und Verbände Gelegenheit zur Kommentierung des Entwurfs. Die Fertigstellung des Aktionsplans ist für Ende 2026 geplant.