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Erstellung des 2. Hessischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK

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Staatsministerin Heike Hofmann  Foto: HMSI

Die Hessische Landesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention neu aufzulegen und ressortübergreifend weiterzuentwickeln. Der Prozess zur Erstellung des zweiten Aktionsplans wurde bereits im Jahr der Regierungsbildung mit zwei Dialogforen am 2. Oktober und 4. November 2024 in Bad Nauheim gestartet. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für den Aktionsplan und den etwa zwei Jahre andauernden Erstellungsprozess.

Im Downloadbereich finden Sie die protokollarische Dokumentation der Dialogforen in einer Kurzfassung und einer ausführlichen Langversion.

Auf der Grundlage dieser und weiterer Informationen wird der Erstellungsprozess im Jahr 2025 in Facharbeitsgruppen sowie einer interministeriellen Arbeitsgruppe weitergeführt und intensiviert. Hierzu hat das Kabinett am 25. November 2024 folgenden Beschluss gefasst:

„1. Die Landesregierung bekennt sich zu ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Umsetzung der UN-BRK in Hessen und unterstützt ausdrücklich die ressortübergreifende Erstellung des zweiten Hessischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen.

2. Die Landesregierung verpflichtet sich und alle Landesressorts zur Mitwirkung und Unterstützung des Gesamtprozesses in allen Phasen des Entstehungsprozesses und richtet zur Begleitung des Prozesses eine Interministerielle Arbeitsgruppe unter Leitung des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales der Amtscheffinnen und Amtschefs oder deren Vertretungen im Amt aller Landesressort sowie dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ein. Eine konstituierende Sitzung ist für das erste Quartal 2025 geplant.“

Weiterführende Informationen zum Gesamtprozess werden über die bekannten Kanäle kommuniziert und an dieser Stelle veröffentlicht.

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