Normprüfung
Alle Landesnormen werden auf ihre Vereinbarkeit mit den sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ergebenden Verpflichtungen mit Hilfe eines Prüfleitfadens überprüft. Der Auftrag ist ein Grundsatzziel im Hessischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK 2012.
Zur systematischen und leichteren Feststellung des legislativen Handlungsbedarfs hat die Max-Planck-Stiftung für internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit im Auftrag des Landes einen Normprüfleitfaden erstellt. In den Entwicklungsprozess waren die Ressorts der Hessischen Landesregierung und die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen als Multiplikatorin und Vertreterin aller Menschen mit Behinderungen über eine interministerielle Arbeitsgruppe eingebunden.
Die Anwendung des Normprüfleitfaden ist durch die Aufnahme in die Gemeinsame Geschäftsordnung der Staatskanzlei, der Ministerien des Landes Hessen sowie der Landesvertretung Berlin (GGO) am 28. Juni 2016 auf Gesetze und Verordnungen des Landes verbindlich festgeschrieben worden.