Rechtliche Umsetzung
Im Dezember 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Deutschland hat das Übereinkommen als einer der ersten Staaten im März 2007 ohne Vorbehalte unterzeichnet und im Februar 2009 ratifiziert. Seit dem 26. März 2009 ist das Übereinkommen für Deutschland völkerrechtlich verbindlich. Weltweit ist das Übereinkommen 177 mal ratifiziert worden.
Die Konvention umfasst insgesamt 50 Artikel. Sie hat den Rang einfachen Bundesrechts.