UN-Behindertenrechtskonvention
Mit der Konvention werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen als allgemeine Menschenrechte anerkannt. Die schrittweise Umsetzung der Konvention der Vereinten Nationen stellt somit eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft dar. Der Abbau von Barrieren auf allen gesellschaftlichen Ebenen sichert nicht nur Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, sondern lässt gleichermaßen alle Menschen mit und ohne Behinderungen davon profitieren.